Wann werden Sie in den USA steuerpflichtig?
Nichtansässiger Ausländer - Nonresident Alien
Als nicht ansässiger Ausländer sind Sie nur mit dem Einkommen, das Sie in den USA erzielen steuerpflichtig, falls dieses nicht durch ein bestehendes Doppelbesteuerungsabkommen in Ihrem Heimatstaat versteuert werden muss.
1. Quellensteuer
Bei dem Verkauf einer Immobilie wird von dem Verkaufspreis 10 % Quellensteuer einbehalten. Bei der späteren Einreichung einer Steuererklärung wird die tatsächliche Steuerpflicht auf den Verkaufsgewinn berechnet. Es werden 30 % auf Bruttoeinnahmen aus Vermietung-und Verpachtung einbehalten, die bei der Einreichung einer US Steuererklärung entfallen.
2. Einkommenssteuer
Einkommen aus Vermietung-und Verpachtung von Immobilien sowie Gewinnanteile aus Personengesellschaften und Provisionen und Vergütungen freier Mitarbeiter unterliegen der US Steuerpflicht.
3. Kapitalzuwachssteuer
Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien und betrieblichen Vermögenswerten unterliegen einer Steuer von 15 % bis 25 %.
4. Schenkungs- und Erbschaftssteuer
Schenkungs- und Erbschaftsteuer Bei der Schenkungs- und Erbschaftssteuer gibt es relativ hohe Freibeträge, die sich jährlich ändern und sich somit der Inflationsrate anpassen. Die Freibeträge hängen auch unter Anderem von dem Verwandschaftsgrad des Beschenkten und des Erben ab. Auf Wunsch können wir Ihnen die derzeit aktuellen Freibeträge und Steuersätze gerne zukommen lassen.
Ansässige Ausländer - Resident Alien
Als ansässiger Ausländer werden Sie in den USA mit Ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig, wobei die im Ausland bereits bezahlten Steuern teilweise angerechnet werden. Wir raten Ihnen deshalb vorzeitig zu prüfen ob eine US Steuerpflicht bei Ihnen vorliegt und sich eventuell mit international tätigen Steuerberatern in Verbindung zu setzten. Die beiliegende Aufstellung soll Ihnen eine kleine Hilfestellung für diesen Bereich geben.
Ihr AC Global Realty, LLC Team.to top