Beantragung eines Visums
Liebe Amerika Freunde, es gibt eine Vielzahl verschiedener Visatypen, die wir hier nicht alle darstellen möchten. Wir würden Sie aber gerne darauf hinweisen, dass der alleinige Kauf einer Wohnimmobilie nicht ausreichend ist um einen Visaantrag oder einen Antrag auf eine Green Card zu stellen.
Hiermit möchten wir Ihnen eine kleine Einführung in die gängigsten Visatypen geben.
1. Besuchervisum
1. Visa Waiver
Sollten Sie kein Visum besitzen wird Ihnen automatisch bei der Einreise in die USA eine Aufenthaltsgenehmigung von 90 Tagen gewährt. Diese Frist kann nicht verlängert werden und darf auch nicht übeschritten werden. Es handelt sich hierbei um ein reines Touristenvisum, das eine Arbeitsaufnahme oder geschäftliche Tätigkeiten nicht ermöglich.
2. B1/B2 Visum
Dieses Visum kann bei jedem amerikanischen Konsulat bzw. Botschaft beantragt werden und berechtigt zu einem Aufenthalt von 180 Tagen. Dieser Zeitraum kann während des Aufenthalts in den USA verlängert werden. Mit diesem Visum kann man in beschränktem Umfang einer Tätigkeit nachgehen (z.B. Meeting, Konferenzen, Kauf einer Immobilie) darf aber dafür nicht entlohnt werden.
2. Selbständige Tätigkeit/Firmengründungen
1. E1 Visum (Treaty Trader)
Voraussetung hierfür ist, dass ein Unternehmen gegründet oder gekauft wird, das hauptsächlich mit einem Unternehmen im Heimatland (Deutschland, Österreicht, Schweiz) Handel treibt (Import bzw. Export) und zu 51 % in ausländischer Hand liegt. Es werden gewisse Voraussetzungen an den Umsatz der US Firma gestellt. Das Visum wird für maximal 5 Jahr erteilt und kann auf Antrag verlängert werden. Die Beantragung einer Green Card ist mit diesem Visum nicht möglich.
2. Beantragung E2 Visum (Investorenvisum)
Ein E2 Visum können Sie durch den Erwerb eines existierenden Unternehmens oder der Gründung eines neuen Unternehmens erhalten. Voraussetzung hierfür wäre unter anderem, dass Sie in diesem Unternehmen aktiv tätig sind und Arbeitsplätze schaffen. Erfahrungsgemäß wird die Erstellung eines Businessplans von der Einwanderungsbehörde verlangt. Es gibt keine eindeutigen Regelungen über den Betrag der Investition, dieser sollte aber $ 100.000,00 nicht unterschreiten. Auch hier wird das Visum für 5 Jahr gewährt und kann auf Antrag verlängert werden. Eine Green Card können Sie mit diesem Visum nicht erhalten.
3. Beantragung L1 Visum (Intra Company-Transfer Visum)
Mit diesem Visum kann später eine Green Card beantragt werden. Als Mitarbeiter einer internationalen Firma, die Zweigniederlassungen in Deutschland (Österreich und Schweiz) und den USA hat, können Sie als Manager/Führungskraft oder als Mitarbeiter mit firmenspezifischen Kenntnissen in die USA entsand werden. Voraussetzung dafür wäre, dass Sie mindestens 1 Jahr innerhalb der letzen 3 Jahre für diese Firma tätig waren. Diese Firma muss sowohl in Deutschland (Österreich und Schweiz) als auch in den USA operativ tätig sein und genügend finanzielle Mittel zur Verfügung haben um die US Firma für mindestens 1 Jahr zu finanzieren. Nach Ablauf dieses Jahres und nach Erstellung der ersten Steuererklärung können Sie dann die Green Card beantragen.
3. Visum für Familienangehörige (F-Visa)
Unter gewissen Umständen können Familienangehörige amerikanischer Staatsbürger in die USA einwandern und eine Green Card bekommen: - Kinder (unter 21 Jahren) von Eltern amerikanischer Staatsbürgerschaft - Eltern von Kinder (über 21 Jahre) mit amerikanischer Staatsbürgerschaft - Geschwister und enge Verwande.
4. Sonstige ausgewählten Visatypen
1. Arbeitsvisum (EB2 oder EB3 Visum)
Voraussetzung hierfür ist, dass ein amerikanischer Arbeitgeber einen Antrag auf “Labor Certificate” stellt. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die ausgeschriebene Stelle nicht von einem Amerikaner besetzt werden kann.
2. EB5 Visum
Falls ein Investor zwischen $ 500.000,00 und $ 1 Mio Nettovermögen besitzt und davon mindestens $ 500.000,00 in den USA investieren möchte kann er eine Aufenthaltserlaubniss bekommen, wenn er dabei noch mindestens 10 Arbeitsplätze schafft. Der Investor selbst braucht nicht aktiv tätig zu sein.Zum Schluss möchten wir noch anmerken, dass jeder Fall einzeln zu prüfen und zu bewerten ist, da die Genehmigung sowohl von der jeweiligen Sachlage als auch von der Presentation der Fakten abhängig ist. Alle erteilten Visa sind jeweils auch für die Eheparter und Kinder gültig, jedoch ohne Arbeitserlaubnis. Wir hoffen Sie fanden unsere Ausführungen interessant und hilfreich und würden uns freuen, wenn wir Ihnen bei Ihren Visaplänen behilflich sein könnten.
Ihr AC Global Realty, LLC Team.to top